Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dental Direkt GmbH bei Nutzung des Online Shops für zahntechnische Dienstleistungen.

1. Geltung

Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich Beratungsleistungen, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen Zustimmung des Verkäufers abgeändert oder ausgeschlossen werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden auch dann nicht verpflichtet, wenn ihnen der Verkäufer nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Angebote einschließlich unserer Preisliste sind freibleibend. Die Darstellung unserer Produkte im Online-Shop stellt kein Angebot im Sinne der §§ 145 ff. BGB dar, sondern sind nur unverbindliche Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten.

Mit seiner Bestellung gibt der Käufer ein verbindliches Angebot an uns ab, einen Vertrag mit ihm zu schließen. Mit Zusendung einer Auftragsbestätigung per Email an den Käufer oder der Lieferung der bestellten Ware können wir dieses Angebot annehmen.

Zunächst erhält der Käufer eine Bestätigung des Eingangs seiner Bestellung per Email an die von ihm angegebene Emailadresse (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt noch keine Auftragsbestätigung dar.

Der Bestellvorgang in unserem Online-Shop umfasst insgesamt sechs Schritte, die von der Auswahl der gewünschten Waren über die Eingabe der Kundendaten einschließlich Rechnungs- und Lieferanschrift, der Zahlungsweise bis zur Überprüfung und Bestellung reichen.

Bevor Sie in unserem Online-Shop Ihre Bestellung abgeben, werden dem Käufer in einem letzten Schritt “überprüfen” noch einmal alle Angaben zu überprüfen und zu korrigieren. Ein Angebot kommt erst zustande, in dem der Käufer durch Klicken auf die Schaltfläche “kostenlos bestellen” absendet.

Soweit der Verkaufsangestellte oder Handelsvertreter mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen diese Nebenabreden stets der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.

3. Preise

Die angegebenen Preise verstehen sich ab Lager ausschließlich Verpackung.

Ist eine Verpackung erforderlich, wird diese nach bestem Ermessen des Verkäufers hergestellt und zum Selbstkostenpreis berechnet.
Die angegebenen Preise verstehen sich weiter zuzüglich Fracht und jeweils geltender, gesetzlicher Umsatzsteuer.

4. Zahlungsbedingungen

Zahlungen sind innerhalb der festgelegten Zahlungsziele zu leisten. Zahlungserleichterungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, ist die Verkäuferin berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Eingeräumte Rabatte entfallen bei Zahlungsverzug.

Der Verkäufer ist berechtigt, jederzeit vor Absendung der Ware Vorauszahlungen der Fakturenbeträge zu verlangen, sofern dies aus sachlichen Gründen gerechtfertigt erscheint. Ein sachlicher Grund ist insbesondere ein dem Verkäufer bekannt gewordener Vermögensverfall des Käufers.

Befindet sich der Käufer mit der Erfüllung fälliger Zahlungen in Verzug, ist der Verkäufer weitergehend berechtigt, jederzeit Sicherheit zu verlangen, bevor er weitere Lieferungen bzw. Leistungen ausführt. Kommt der Käufer dem Verlangen, Sicherheit zu leisten, nicht innerhalb einer vom Verkäufer gesetzten angemessenen Frist mit Ablehnungsandrohung nach, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Der Käufer kann nur mit solchen Forderungen gegen den Verkäufer aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. Die Annahme von Schecks und ausnahmsweise von Wechseln erfolgt lediglich erfüllungshalber.

5. Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Waren, die der Käufer im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit von dem Verkäufer bezieht, behält sich der Verkäufer das Eigentum vor, bis seine sämtlichen Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in laufender Rechnung aufgenommen sind und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Bei Verletzung wichtiger Vertragspflichten, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer zur Rücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt, der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung von Waren durch den Käufer liegt, soweit gesetzlich zulässig, ein Rücktritt vom Vertrag nur dann, wenn dies der Verkäufer ausdrücklich schriftlich erklärt. Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unter Übersendung eines Pfändungsprotokolls schriftlich zu benachrichtigen. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern unter der Voraussetzung, dass die Forderungen aus dem Weiterverkauf wie folgt auf den Verkäufer übergehen. Der Käufer tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Dritte zustehen. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt unberührt. Jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderungen nicht einzuziehen, so lange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.

6. Versand und Gefahrübergang

Versandweg und Versandmittel sind, wenn nicht anders vereinbart, der Wahl des Verkäufers überlassen. Erfüllungsort ist der Ort des Lieferwerkes oder des Lagers des Verkäufers. Mit der Auslieferung an den Transporteur geht die Gefahr auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn der Verkäufer ausnahmsweise Transportkosten übernommen hat oder den Versand mit eigenem Fahrzeug durchführt.

7. Lieferung

Angaben von Lieferfristen sind unverbindlich. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie vereinbart und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung des Verkäufers ist Voraussetzung. Nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung hat der Verkäufer anzuzeigen. Lagermäßig geführte und in Listen ausgewiesene, kleinste Verpackungseinheiten können aus Rationalisierungsgründen nicht angebrochen werden. Bei Bestellungen abweichender Stückzahlen liefert der Verkäufer die nächst größere Verpackungseinheit.

8. Gewährleistung / Haftung

Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Haftung und Gewährleistung für Sachmängel, außer für den Fall der Arglist oder Vorsatz. Garantien werden keine abgegeben. Sollte der Liefervertrag der Parteien einen Verbrauchsgüterkauf im Sinne des BGB betreffen, erfolgt der Verkauf ebenfalls unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzhaftung für Sachmängel, außer für den Fall der Arglist oder Vorsatz. Garantien werden keine abgegeben. Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Pflichtverletzungen beträgt hinsichtlich gebrauchter Sachen 1 Jahr, hinsichtlich neuer Sachen 2 Jahre. Die vorstehenden Einschränkungen der Schadensersatzansprüche gelten nicht für eine Haftung für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden und gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen. Einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers steht diejenige eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort für Lieferungen gilt unser Geschäftssitz in Spenge, Deutschland. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand, wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

9.2 Geltendes Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Vertragsabschlüsse erfolgen ausschließlich in deutscher Sprache.

9.3 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig, anfechtbar oder unwirksam sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die angreifbare Bestimmung ist vielmehr so auszulegen, dass der mit ihr erstrebte wirtschaftliche und/oder ideelle Zweck nach Möglichkeit erreicht wird. Dasselbe gilt sinngemäß für die Ausfüllung von Vertragslücken.

Stand: 01.02.2015